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Urteils-Findungs-Kommission:

Richtigstellung von Justus Wittichs Mitgliederversammlungsbericht
„Neues Arbeitskollegium und neue Satzung für die Landesgesellschaft“
in: Anthroposophie. Vierteljahresschrift zur anthroposophischen Arbeit in Deutschland,
Johanni II/ 2008, Nr. 224, S. 168f.


Falsch ist: „Für einen Eklat sorgte ein Mitglied der Urteilsfindungs-Kommission.“
 
Richtig ist
: „Rahel Uhlenhoff brachte die Behinderung der Aufklärungsarbeit der Urteils-Findungs-Kommission durch den Vorstand auf der Mitgliederversammlung zur Sprache, was den internen Dissens zwischen Vorstand und UFK zu einem externen Dissens machte.“
 

Falsch ist: „Sie [die UFK] hatte im letzten Jahr ihren zusammengefassten Abschlussbericht der Mitgliederversammlung in Kassel vorgetragen und schriftlich veröffentlicht (siehe „Mitteilungen“ vom Mai 2007). Der vollständige Abschlussbericht sollte bis Oktober 2007 fertig gestellt und in jedem Arbeitszentrum zur Einsicht hinterlegt werden.“
 
Richtig ist
: „Die UFK hat in der Tat ihr Zwischenergebnis in Form einer „Zusammenfassung des Abschlussbericht“ in den Mitteilungen vom Mai 2007 publiziert, damit alle Mitglieder vorinformiert sachliche Fragen stellen können sollten, wenn der Abschlussbericht auf der Mitgliederversammlung 2007 vorgelegt werden würde. Die Fertigstellung des Abschlussberichts wurde jedoch dadurch verhindert, dass einige Mitglieder des Vorstands und des Initiativkreises ihre Interviews nicht rechtzeitige autorisiert hatten, welches im Wortlaut in den Abschlussbericht hätte eingehen sollten. Diese Situation hatte sich auch im Oktober 2007 nicht geändert. Daraufhin beschloss die UFK, den Interviewpartnern die Korrektur- und Autorisierungsarbeit dadurch zu erleichtern, dass sie die zentralen Interviewzitate (1-2 Seiten), wie im Journalismus üblich, sprachlich glättete und den Interviewpartnern erneut zur Autorisierung vorlegte. Als diejenigen Vorstandsmitglieder, die am tiefsten in die Berliner Krise verwickelt waren, ihr Interview im Jahre 2008 mit der gleichlautenden Begründung wie im Vorjahr wieder nicht fristgemäß autorisierten, hatte die UFK den Eindruck, die Fertigstellung des Abschlussberichts werde durch eine Verzögerungs- bis Blockadestrategie verhindert.“
 

Falsch ist: „Der Vorstand sah deshalb bereits zum Ende des Jahres [2007] die Arbeit der Kommmission als beendet an.“
 
Richtig ist
: „Da die Vorstandsmitglieder weiterhin immer wieder um Autorisierung ihrer Interviews gebeten worden waren, wussten Sie selbst sehr genau, dass der Abschlussbericht nicht fertig gestellt und die Arbeit der UFK nicht abgeschlossen war. Die UFK-Arbeit ohne Abgabe eines regelrechten Abschlussberichtes für beendet zu erklären, mag der Behinderungs- und Vertuschungstaktik des Vorstands entsprochen haben, hätte aber nicht dem Aufklärungsauftrag der UFK gegenüber der Mitgliederversammlung genügen können. Diese allein kann ein Ende des Mandats der UKF erklären.“
 

Falsch ist: „Aus diesem Grunde hatte der Vorstand eine Bitte der Urteilsfindungs-Kommission um erneute Rede- und Aussprachezeit angesichts der anderen Themen der Mitgliederversammlung nicht berücksichtigt. Er war aber auch nicht über die Absicht der Urteilsfindungs-Kommission aufgeklärt worden, nun auch den vollständigen Bericht der Kommission und völlig neu hinzukommende Empfehlungen bezüglich Frau von Halle und der Einrichtung einer neuen Sektion in Dornach vorzutragen.“
 
Richtig ist
: „Der Vorstand konnte wissen, dass die UFK aufgrund der Nichtautorisierung zentraler Interviews auf der Mitgliederversammlung 2007 in Kassel nur Fragmente der Berliner Krise, nicht aber den Konflikt in seiner Tiefenschärfe darstellen konnte und dies auf der nächsten Mitgliederversammlung nachzuholen und einen entsprechenden Antrag auf Redezeit zu stellen hatte. Justus Wittich wollte den fristgerecht eingereichten Antrag evtl. unter der Bedingung in die Tagesordnung aufnehmen, dass die UFK den Inhalt ihrer Rede vorher preisgab. Als Erhard Kröner schriftlich entgegnete: der Vorstand habe Anträgen nicht dem Inhalt, sondern der Form nach stattzugeben, riss der Gesprächsfaden zwischen UFK und Wittich ab. Immerhin gibt Justus Wittich zu, dass der Vorstand den Antrag auf Redezeit einer von der Mitgliederversammlung 2006 eingesetzten Kommission wider die Grundregeln des Vereinsrechts aus eigenem Ermessen nicht berücksichtig hat.“
 

Falsch ist: „Dies [der Bericht über das Ergebnis des Abschlussberichts und die Empfehlungen] geschah dann in heftiger Weise innerhalb der Aussprachezeit und mit der Ankündigung des Verkaufs einer „unautorisierten“ Fassung – und blieb für die Mitglieder trotz einer Arbeitsgruppe als Gesamtvorgang unbefriedigt.“
 
Richtig ist
: „Aufgrund des unterdrückten Votums der UFK meldete sich Rahel Uhlenhoff spontan zu Wort und klärte die Mitgliederversammlung über die formale Behinderung der UFK durch den Vorstand auf. Nicht die Empfehlungen der UFK trug sie in heftiger Weise vor, sondern sie kritisierte in heftiger Weise, dass Vorstandsmitglieder durch Nichtautorisierung der Interviews ihre Taten zu verschleiern und ihre Worte zu verschweigen versuchten, da man davon ausgehen dürfe, dass Vorstände der Mitgliedschaft prinzipiell über ihre Amtshandlungen, und umso mehr einer speziell dafür eingesetzten  Untersuchungskommission gegenüber, rechenschaftspflichtig sind. Sie konnte es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, die Mitglieder über die von der UFK zu untersuchenden (dunklen) Tatsachen im Dunkeln zu lassen und gab deshalb neben dem „autorisierten Abschlussbericht der UFK“ in eigener Verantwortung einen zweiten „unautorisierten Abschlussbericht“ heraus, den einige Mitglieder bald den „unzensierten Bericht“ nannten und zum Selbstkostenpreis von 10,00 Euro erstanden. Nicht den Gesamtvorgang der UFK, sondern die Informationsdiskrepanz zwischen autorisiertem und unautorisiertem Abschlussbericht blieb für die Mitglieder unbefriedigend (Wolf-Ulrich Klünker hat nachträglich autorisiert, Nana Göbel und hat bisher nicht autorisiert, von Detlef Hardorp hat die UFK noch nichts Entsprechendes gehört). Die  Kommissionsmitglieder Erhard Kröner und Alexander von der Geest hielten Rahel Uhlenhoff vor der Mitgliederversammlung nicht von ihrem Alleingang ab und betrachteten ihre Tat nach der Mitgliederversammlung als angemessenen „Befreiungsschlag“ in dieser verfahrenen Situation.“
 

Verschwiegen worden ist: „Der Vorstand sah deshalb bereits Ende des letzten Jahres die Arbeit der Kommission als beendet an. ... Das Mandat der Urteilsfindungs-Kommission ist somit spätestens mit dieser Mitgliederversammlung beendet.“
 
Richtig is
t: „Wäre das Mandat der UFK bereits im Oktober 2007 abgeschlossen gewesen, so hätte der Vorstand ihr schon längst die noch ausstehenden Honorare auszahlen müssen. Bis heute haben Erhard Kröner und Alexander von der Geest keinen Cent eines Honorars und hat Rahel Uhlenhoff hat lediglich zwei erste Honorarraten erhalten. Der Vorstand hat der UFK zwar die Fahrt- und Materialkosten rückerstattet, sie aber bis heute die ganze Kommissionsarbeit auf eigene  Rechnung für die Mitgliederversammlung leisten lassen.“
 

Erhard Kröner, Alexander von der Geest, Rahel Uhlenhoff

Stand: 1. Juli 2008