Urteils-Findungs-Kommission:
Richtigstellung von Justus Wittichs Mitgliederversammlungsbericht
„Neues Arbeitskollegium und neue Satzung für die Landesgesellschaft“
in: Anthroposophie. Vierteljahresschrift zur anthroposophischen Arbeit in
Deutschland,
Johanni II/ 2008, Nr. 224, S. 168f.
Falsch ist: „Für einen Eklat sorgte ein
Mitglied der Urteilsfindungs-Kommission.“
Richtig ist: „Rahel Uhlenhoff brachte
die Behinderung der Aufklärungsarbeit der Urteils-Findungs-Kommission durch den
Vorstand auf der Mitgliederversammlung zur Sprache, was den internen Dissens
zwischen Vorstand und UFK zu einem externen Dissens machte.“
Falsch ist: „Sie [die UFK] hatte im letzten
Jahr ihren zusammengefassten Abschlussbericht der Mitgliederversammlung in
Kassel vorgetragen und schriftlich veröffentlicht (siehe „Mitteilungen“ vom Mai
2007). Der vollständige Abschlussbericht sollte bis Oktober 2007 fertig gestellt
und in jedem Arbeitszentrum zur Einsicht hinterlegt werden.“
Richtig ist: „Die UFK hat in der Tat
ihr Zwischenergebnis in Form einer „Zusammenfassung des Abschlussbericht“ in den
Mitteilungen vom Mai 2007 publiziert, damit alle Mitglieder vorinformiert
sachliche Fragen stellen können sollten, wenn der Abschlussbericht auf der
Mitgliederversammlung 2007 vorgelegt werden würde. Die Fertigstellung des
Abschlussberichts wurde jedoch dadurch verhindert, dass einige Mitglieder des
Vorstands und des Initiativkreises ihre Interviews nicht rechtzeitige
autorisiert hatten, welches im Wortlaut in den Abschlussbericht hätte eingehen
sollten. Diese Situation hatte sich auch im Oktober 2007 nicht geändert.
Daraufhin beschloss die UFK, den Interviewpartnern die Korrektur- und
Autorisierungsarbeit dadurch zu erleichtern, dass sie die zentralen
Interviewzitate (1-2 Seiten), wie im Journalismus üblich, sprachlich glättete
und den Interviewpartnern erneut zur Autorisierung vorlegte. Als diejenigen
Vorstandsmitglieder, die am tiefsten in die Berliner Krise verwickelt waren, ihr
Interview im Jahre 2008 mit der gleichlautenden Begründung wie im Vorjahr wieder
nicht fristgemäß autorisierten, hatte die UFK den Eindruck, die Fertigstellung
des Abschlussberichts werde durch eine Verzögerungs- bis Blockadestrategie
verhindert.“
Falsch ist: „Der Vorstand sah deshalb
bereits zum Ende des Jahres [2007] die Arbeit der Kommmission als beendet an.“
Richtig ist: „Da die
Vorstandsmitglieder weiterhin immer wieder um Autorisierung ihrer Interviews
gebeten worden waren, wussten Sie selbst sehr genau, dass der Abschlussbericht
nicht fertig gestellt und die Arbeit der UFK nicht abgeschlossen war. Die
UFK-Arbeit ohne Abgabe eines regelrechten Abschlussberichtes für beendet zu
erklären, mag der Behinderungs- und Vertuschungstaktik des Vorstands entsprochen
haben, hätte aber nicht dem Aufklärungsauftrag der UFK gegenüber der
Mitgliederversammlung genügen können. Diese allein kann ein Ende des Mandats der
UKF erklären.“
Falsch ist: „Aus diesem Grunde hatte der
Vorstand eine Bitte der Urteilsfindungs-Kommission um erneute Rede- und
Aussprachezeit angesichts der anderen Themen der Mitgliederversammlung nicht
berücksichtigt. Er war aber auch nicht über die Absicht der
Urteilsfindungs-Kommission aufgeklärt worden, nun auch den vollständigen Bericht
der Kommission und völlig neu hinzukommende Empfehlungen bezüglich Frau von
Halle und der Einrichtung einer neuen Sektion in Dornach vorzutragen.“
Richtig ist: „Der Vorstand konnte
wissen, dass die UFK aufgrund der Nichtautorisierung zentraler Interviews auf
der Mitgliederversammlung 2007 in Kassel nur Fragmente der Berliner Krise, nicht
aber den Konflikt in seiner Tiefenschärfe darstellen konnte und dies auf der
nächsten Mitgliederversammlung nachzuholen und einen entsprechenden Antrag auf
Redezeit zu stellen hatte. Justus Wittich wollte den fristgerecht eingereichten
Antrag evtl. unter der Bedingung in die Tagesordnung aufnehmen, dass die UFK den
Inhalt ihrer Rede vorher preisgab. Als Erhard Kröner schriftlich entgegnete: der
Vorstand habe Anträgen nicht dem Inhalt, sondern der Form nach stattzugeben,
riss der Gesprächsfaden zwischen UFK und Wittich ab. Immerhin gibt Justus
Wittich zu, dass der Vorstand den Antrag auf Redezeit einer von der
Mitgliederversammlung 2006 eingesetzten Kommission wider die Grundregeln des
Vereinsrechts aus eigenem Ermessen nicht berücksichtig hat.“
Falsch ist: „Dies [der Bericht über das
Ergebnis des Abschlussberichts und die Empfehlungen] geschah dann in heftiger
Weise innerhalb der Aussprachezeit und mit der Ankündigung des Verkaufs einer
„unautorisierten“ Fassung – und blieb für die Mitglieder trotz einer
Arbeitsgruppe als Gesamtvorgang unbefriedigt.“
Richtig ist: „Aufgrund des
unterdrückten Votums der UFK meldete sich Rahel Uhlenhoff spontan zu Wort und
klärte die Mitgliederversammlung über die formale Behinderung der UFK durch den
Vorstand auf. Nicht die Empfehlungen der UFK trug sie in heftiger Weise vor,
sondern sie kritisierte in heftiger Weise, dass Vorstandsmitglieder durch
Nichtautorisierung der Interviews ihre Taten zu verschleiern und ihre Worte zu
verschweigen versuchten, da man davon ausgehen dürfe, dass Vorstände der
Mitgliedschaft prinzipiell über ihre Amtshandlungen, und umso mehr einer
speziell dafür eingesetzten Untersuchungskommission gegenüber,
rechenschaftspflichtig sind. Sie konnte es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren,
die Mitglieder über die von der UFK zu untersuchenden (dunklen) Tatsachen im
Dunkeln zu lassen und gab deshalb neben dem „autorisierten Abschlussbericht der
UFK“ in eigener Verantwortung einen zweiten „unautorisierten Abschlussbericht“
heraus, den einige Mitglieder bald den „unzensierten Bericht“ nannten und zum
Selbstkostenpreis von 10,00 Euro erstanden. Nicht den Gesamtvorgang der UFK,
sondern die Informationsdiskrepanz zwischen autorisiertem und unautorisiertem
Abschlussbericht blieb für die Mitglieder unbefriedigend (Wolf-Ulrich Klünker
hat nachträglich autorisiert, Nana Göbel und hat bisher nicht autorisiert, von
Detlef Hardorp hat die UFK noch nichts Entsprechendes gehört). Die
Kommissionsmitglieder Erhard Kröner und Alexander von der Geest hielten Rahel
Uhlenhoff vor der Mitgliederversammlung nicht von ihrem Alleingang ab und
betrachteten ihre Tat nach der Mitgliederversammlung als angemessenen
„Befreiungsschlag“ in dieser verfahrenen Situation.“
Verschwiegen worden ist: „Der Vorstand sah
deshalb bereits Ende des letzten Jahres die Arbeit der Kommission als beendet
an. ... Das Mandat der Urteilsfindungs-Kommission ist somit spätestens mit
dieser Mitgliederversammlung beendet.“
Richtig ist: „Wäre das Mandat der UFK
bereits im Oktober 2007 abgeschlossen gewesen, so hätte der Vorstand ihr schon
längst die noch ausstehenden Honorare auszahlen müssen. Bis heute haben Erhard
Kröner und Alexander von der Geest keinen Cent eines Honorars und hat Rahel
Uhlenhoff hat lediglich zwei erste Honorarraten erhalten. Der Vorstand hat der
UFK zwar die Fahrt- und Materialkosten rückerstattet, sie aber bis heute die
ganze Kommissionsarbeit auf eigene Rechnung für die Mitgliederversammlung
leisten lassen.“
Erhard Kröner, Alexander von der Geest, Rahel Uhlenhoff
Stand: 1. Juli 2008